Adoption
Adoption bedeutet die rechtliche Annahme eines Kindes, das nicht aus der eigenen Blutsverwandtschaft stammt. Das adoptierte Kind erhält dabei grundsätzlich dieselben Rechte wie ein leibliches Kind. Ziel der Adoption ist vor allem, dem Kind die Aufnahme in eine geeignete Familie und ein stabiles Eltern-Kind-Verhältnis zu ermöglichen. (vgl. Böhm/Seichter 2018, S. 16)
Beispiel: Ein Ehepaar möchte ein 8-jähriges Kind adoptieren. Nach der Adoption gilt das Kind rechtlich als ihr eigenes Kind und erhält die damit verbundenen Rechte und Pflichten innerhalb der Familie.
Böhm, W.; Seichter, S. (2018): Wörterbuch der Pädagogik. 17. Auflage. Paderborn: Ferdinand Schöningh




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