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actio pro socio

Die actio pro socio ist das Recht eines Gesellschafters, die Erfüllung gesellschaftsbezogener Pflichten eines Mitgesellschafters zugunsten aller Gesellschafter einzuklagen. (vgl. Weilinger 2022, S. 61)


Beispiel: Wenn ein GbR-Gesellschafter seine vereinbarte Einlage nicht leistet, kann ein anderer Gesellschafter die Zahlung gerichtlich zugunsten aller Gesellschafter einfordern.


Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas

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