Abzugsteuern
Abzugsteuern sind Steuern, die nicht vom Steuerpflichtigen selbst gezahlt werden, sondern direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden. Deshalb werden sie auch Quellensteuern genannt. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 3)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält ein Bruttogehalt von 4.500 €. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer direkt ein und überweist sie an das Finanzamt. Der Arbeitnehmer erhält nur den verbleibenden Nettobetrag ausgezahlt.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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