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Abzugskapital

Abzugskapital bezeichnet das dem Unternehmen zinsfrei zur Verfügung stehende Kapital, wie z. B. Kundenanzahlungen oder Lieferantenkredite. Es wird in der Kostenrechnung und Leistungsrechnung berücksichtigt, um eine Doppelbelastung durch Zinsen zu vermeiden, da diese Mittel bereits indirekt zinsähnliche Vorteile oder Kosten enthalten. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 118)


Beispiel: Eine Kundenanzahlung von 10.000 € für eine noch zu liefernde Maschine. Dieses Kapital steht dem Unternehmen zinsfrei zur Verfügung. In der Kostenrechnung und Leistungsrechnung wird dieser Betrag als Abzugskapital erfasst, um zu verhindern, dass Zinsen für das vorfinanzierte Geld doppelt berücksichtigt werden.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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