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Abzugsfähige Steuern

Abzugsfähige Steuern sind Steuern, die als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden können. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Die Kirchensteuer kann bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens als Sonderausgabe abgezogen werden.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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