Abweichende Stichtagsinventur
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Die abweichende Stichtagsinventur erlaubt es Unternehmen, die körperliche Bestandsaufnahme nicht genau am Bilanzstichtag durchzuführen, sondern innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach diesem Datum. Die Bestände müssen anschließend mittels Fortschreibung oder Rückrechnung so angepasst werden, dass der Bestand zum Bilanzstichtag korrekt ermittelt werden kann. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 87 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen führt seine Inventur nicht am 31. Dezember, sondern bereits am 15. November durch. Nach der Zählung werden alle Zugänge und Abgänge bis zum Bilanzstichtag fortgeschrieben, sodass der tatsächliche Bestand zum 31. Dezember korrekt ermittelt werden kann.
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas


Kommentare