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Abwasserabgabe

Die Abwasserabgabe ist eine staatliche Abgabe, die für das Einleiten von Abwasser in Gewässer erhoben wird. Sie folgt dem Verursacherprinzip: Wer Gewässer durch Abwasser belastet, muss dafür zahlen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Menge und Schädlichkeit der eingeleiteten Stoffe. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 3)


Beispiel: Ein Industriebetrieb leitet gereinigtes Abwasser in einen Fluss ein. Da das Abwasser noch bestimmte Schadstoffe enthält, muss das Unternehmen entsprechend den festgelegten Schadeinheiten eine Abwasserabgabe an das Bundesland zahlen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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