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Abtretung des Herausgabeanspruchs

30. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Abtretung des Herausgabeanspruchs ist die Übertragung des Rechts, die Herausgabe einer Sache zu verlangen, von einer Person auf eine andere. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 3)


Beispiel: Ein Eigentümer tritt seinen Anspruch auf Herausgabe eines verliehenen Geräts an eine andere Person ab, die das Gerät nun selbst vom Besitzer zurückfordern kann.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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