Abteilungsversammlung
- Andreas Armster

- 30. Juni
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Eine Abteilungsversammlung ist eine besondere Betriebsversammlung für Arbeitnehmer eines bestimmten Betriebsteils, in der deren spezielle Anliegen besprochen werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 3)
Beispiel: Der Betriebsrat führt eine Abteilungsversammlung der Produktion durch, um über neue Arbeitsabläufe in diesem Bereich zu informieren.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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