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Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip bedeutet, dass Verpflichtungsgeschäft (z. B. Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (z. B. Eigentumsübertragung) rechtlich voneinander unabhängig sind, sodass die Unwirksamkeit des einen nicht automatisch die Unwirksamkeit des anderen zur Folge hat. (vgl. Fischer 2023, S. 85 ff.)


Beispiel: Eine Person kauft ein Fahrrad und erhält es bereits übergeben. Später stellt sich heraus, dass der Kaufvertrag unwirksam war. Trotzdem kann die Eigentumsübertragung am Fahrrad zunächst wirksam sein, weil Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft rechtlich getrennt sind.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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