Abstandszahlung
- Andreas Armster

- 30. Juni
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Eine Abstandszahlung ist eine Zahlung des Mieters an den Vermieter, Vormieter oder einen Dritten für die Überlassung einer Mietwohnung oder bestimmter Einrichtungsgegenstände. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 3)
Beispiel: Ein neuer Mieter zahlt dem Vormieter 2.000 € für die Übernahme der Einbauküche in der Wohnung.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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