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Absonderung

30. Juni
1 Min. Lesezeit

Absonderung ist das Recht eines besicherten Gläubigers, sich im Insolvenzverfahren vorrangig aus einem bestimmten Sicherungsgegenstand zu befriedigen, bevor die übrigen Gläubiger berücksichtigt werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 3)


Beispiel: Eine Bank hat für einen Kredit eine Grundschuld auf ein Grundstück. Im Insolvenzverfahren wird die Bank vorrangig aus dem Verkaufserlös des Grundstücks bezahlt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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