Absetzung für Abnutzung
- Andreas Armster

- 15. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet den Wertverlust von Wirtschaftsgütern durch Nutzung oder Verschleiß. (vgl. Carstensen 2017, S. 40 f.)
Beispiel: Existenzgründer A kauft eine Maschine für 13.000 €, die er voraussichtlich fünf Jahre nutzt. Der Restwert beträgt 3.000 €, sodass er jährlich (linear) 2.000 € als Abschreibung ansetzt, um den Wertverlust in seiner Kostenplanung zu berücksichtigen.
Carstensen, S. (2017): Existenzgründung: Praktischer Leitfaden mit vielen Fallbeispielen. So sichern Sie nachhaltig die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler



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