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Abschreibungssumme

21. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Abschreibungssumme bzw. Abschreibungsbasis ist die Ausgangsbasis, aus der die Abschreibung berechnet wird. Sie entspricht grundsätzlich den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten. Bei Unternehmen, die sich an der Substanzerhaltung orientieren, kann auch der Wiederbeschaffungspreis als Basis dienen. Der erzielbare Restwert am Ende der Nutzungsdauer wird von dieser Basis abgezogen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 3)


Beispiel: Eine Maschine kostet 100.000 € und hat am Ende ihrer Nutzungsdauer voraussichtlich einen Restwert von 10.000 €. Die Abschreibungssumme beträgt somit 90.000 € (100.000 € − 10.000 €).


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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