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Abschreibungsgrad

27. Aug.
1 Min. Lesezeit

Der Abschreibungsgrad (auch Anlagenutzungsgrad) bezeichnet den Grad der Abnutzung von Vermögensgegenständen und wird als Verhältnis der kumulierten Abschreibungen zu den Anschaffungskosten und Herstellungskosten berechnet. Je höher der Abschreibungsgrad, desto kürzer ist die verbleibende Nutzungsdauer. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Eine Maschine wurde für 100.000 € angeschafft und bisher mit insgesamt 40.000 € abgeschrieben. Der Abschreibungsgrad beträgt 40 %. Das bedeutet, dass bereits 40 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgeschrieben wurden und die Maschine entsprechend bereits einen Teil ihrer Nutzungsdauer verbraucht hat.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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