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Abschreibungsbeginn

Der Abschreibungsbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem ein Vermögensgegenstand erstmals abgeschrieben wird. Er startet, sobald der Gegenstand betriebsbereit ist und dem Unternehmen dient. Erfolgt die Inbetriebnahme in der ersten Jahreshälfte, wird für das gesamte Jahr abgeschrieben; bei Inbetriebnahme in der zweiten Jahreshälfte wird nur eine Halbjahresabschreibung vorgenommen. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 98 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine und kann sie ab April nutzen. Da die Inbetriebnahme in der ersten Jahreshälfte liegt, wird für dieses Jahr eine Ganzjahresabschreibung vorgenommen.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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