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Abschreibung

Abschreibung bedeutet die Verrechnung des Wertverlusts von Anlagegütern (z. B. Maschinen) über ihre Nutzungsdauer. Sie verteilt die Anschaffungskosten auf mehrere Jahre und mindert dadurch den steuerpflichtigen Gewinn eines Unternehmens. (vgl. Adam 2023, S. 152 f.)


Beispiel: Kauft ein Betrieb eine Maschine für 1 Mio. € und nutzt sie 20 Jahre, kann er jedes Jahr 50.000 € abschreiben – das senkt seine Steuerlast.


Adam, H. (2023): Wirtschaftspolitik. Eine Einführung. Wiesbaden: Springer VS

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