Abschlussfreiheit
- Andreas Armster

- 10. März
- 1 Min. Lesezeit
Abschlussfreiheit bedeutet, dass jede Person grundsätzlich frei entscheiden kann, ob sie einen Vertrag abschließen möchte und mit wem sie diesen abschließt. (vgl. Fischer 2023, S. 83 ff.)
Beispiel: Eine Person entscheidet selbst, ob sie ihr Auto an einen bestimmten Käufer verkauft oder das Angebot ablehnt und keinen Vertrag abschließt.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer



Kommentare