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Abschlussfreiheit

Abschlussfreiheit bedeutet, dass jede Person grundsätzlich frei entscheiden kann, ob sie einen Vertrag abschließen möchte und mit wem sie diesen abschließt. (vgl. Fischer 2023, S. 83 ff.)


Beispiel: Eine Person entscheidet selbst, ob sie ihr Auto an einen bestimmten Käufer verkauft oder das Angebot ablehnt und keinen Vertrag abschließt.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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