Abschlagszahlungen
Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen oder Vorschüsse, die vor der vollständigen Erbringung einer Leistung geleistet werden. Sie werden zum Zeitpunkt der Zahlung als Betriebseinnahme oder Betriebsausgabe erfasst. (vgl. Puke 2023, S. 13)
Beispiel: Ein Kunde zahlt 30 % des Kaufpreises im Voraus, bevor die bestellte Maschine geliefert wird.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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