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Abschlag

27. Aug.
1 Min. Lesezeit

Der Abschlag bezeichnet eine Spanne, um die ein Kurs oder Preis unter dem Nominalbetrag angesetzt wird; er wird auch als Deport, Disagio oder Damnum bezeichnet. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Bei einem Kredit über 10.000 € wird ein Abschlag von 5 % vereinbart. Der Kreditnehmer erhält dadurch nur 9.500 € ausgezahlt, muss aber 10.000 € zurückzahlen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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