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Absatz

27. Aug.
1 Min. Lesezeit

Absatz bezeichnet die Verwertung bzw. den Verkauf der von einem Unternehmen erstellten Leistungen am Markt und umfasst alle Tätigkeiten, die dazu dienen, diese Leistungen an andere Personen oder Kunden abzugeben. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen stellt Fahrräder her und verkauft sie über eigene Filialen, einen Onlineshop und Händler. Zum Absatz gehören dabei nicht nur der eigentliche Verkauf, sondern auch Maßnahmen wie Werbung, Preisgestaltung und die Auswahl der Vertriebskanäle.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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