Abnahmeverweigerung
Eine Abnahmeverweigerung ist die Zurückweisung einer Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber, wenn diese nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen oder wesentlichen Abnahmekriterien entspricht. Dem Auftragnehmer kann die Möglichkeit eingeräumt werden, festgestellte Mängel zu beheben. Die Gründe für die Verweigerung müssen nachvollziehbar sein. (vgl. Motzel/Möller 2017, Stichwort „Abnahmeverweigerung“)
Beispiel: Ein Unternehmen beauftragt einen Dienstleister mit der Entwicklung einer Software. Bei der Abnahmeprüfung stellt der Auftraggeber fest, dass mehrere vereinbarte Funktionen nicht funktionieren. Deshalb verweigert er die Abnahme und dokumentiert die Mängel. Der Dienstleister erhält anschließend die Möglichkeit, die Fehler zu beheben und die Software erneut zur Prüfung vorzulegen.
Motzel, E.; Möller, T. (2017): Projektmanagement Lexikon. Referenzwerk zu den aktuellen nationalen und internationalen PM-Standards. 3. Auflage. Weinheim: Wiley-VCH




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