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Abnahmekriterien

vor 3 Tagen
1 Min. Lesezeit

Abnahmekriterien sind die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Anforderungen und Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Lieferung oder Leistung offiziell abgenommen werden kann. (vgl. Motzel/Möller 2017, Stichwort „Abnahmekriterien“)


Beispiel: Bei der Entwicklung einer Software vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer, dass die Software bestimmte Funktionen fehlerfrei ausführen muss, mit den vorgesehenen Betriebssystemen kompatibel ist und die vereinbarten Sicherheitsanforderungen erfüllt. Diese Bedingungen dienen als Abnahmekriterien, anhand derer der Auftraggeber überprüft, ob die Software abgenommen werden kann.


Motzel, E.; Möller, T. (2017): Projektmanagement Lexikon. Referenzwerk zu den aktuellen nationalen und internationalen PM-Standards. 3. Auflage. Weinheim: Wiley-VCH

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