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Abnahmeerklärung

vor 12 Stunden
1 Min. Lesezeit

Eine Abnahmeerklärung ist die verbindliche Bestätigung des Auftraggebers, dass die vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden und offiziell abgenommen werden. (vgl. Motzel/Möller 2017, Stichwort „Abnahmeerklärung“)


Beispiel: Ein Unternehmen beauftragt einen Dienstleister mit der Entwicklung einer Software. Nachdem die Software fertiggestellt und geprüft wurde, bestätigt der Auftraggeber mit einer Abnahmeerklärung, dass die vereinbarten Funktionen erfüllt wurden und die Leistung abgenommen wird.


Motzel, E.; Möller, T. (2017): Projektmanagement Lexikon. Referenzwerk zu den aktuellen nationalen und internationalen PM-Standards. 3. Auflage. Weinheim: Wiley-VCH

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