Abnahme
Die Abnahme ist die Entgegennahme einer gekauften oder hergestellten Leistung und die Bestätigung, dass sie im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 1 f.)
Beispiel: Nach der Renovierung eines Badezimmers prüft der Kunde die Arbeiten und nimmt sie ab. Ab diesem Zeitpunkt ist die Rechnung fällig und die Gewährleistungsfrist beginnt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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