Ablaufhemmung
- Andreas Armster

- 4. Juli
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Eine Ablaufhemmung bedeutet, dass die Festsetzungsfrist für Steuerbescheide vorübergehend nicht abläuft oder verlängert wird, sodass das Finanzamt den Steuerbescheid weiterhin erlassen oder ändern kann. (vgl. Puke 2023, S. 12)
Beispiel: Beginnt das Finanzamt eine Außenprüfung, wird die Festsetzungsfrist gehemmt und läuft erst später ab.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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