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AbLa-Umlage

Die AbLa-Umlage diente der Finanzierung sogenannter abschaltbarer Lasten, also industrieller Verbraucher, die auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber ihren Stromverbrauch kurzfristig reduzieren, um das Stromnetz zu stabilisieren. Die Kosten für diese Netzstabilisierungsmaßnahmen wurden über die Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt. Seit dem Auslaufen der Abschaltbare-Lasten-Verordnung im Jahr 2022 wird die AbLa-Umlage nicht mehr erhoben. (vgl. Linnemann 2024, S. 47)


Beispiel: Ein Stahlwerk verpflichtet sich, bei Netzengpässen seinen Stromverbrauch kurzfristig um 50 MW zu senken. Dafür erhält es vom Übertragungsnetzbetreiber eine Vergütung von 100.000 € pro Jahr. Diese Kosten wurden über die AbLa-Umlage auf alle Stromverbraucher verteilt, zum Beispiel mit 0,006 ct/kWh. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh zahlte dafür rund 0,21 € pro Jahr.


Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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