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Abhilfebescheid

4. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Abhilfebescheid ist ein Bescheid des Finanzamts, mit dem einem Einspruch des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise stattgegeben wird. (vgl. Puke 2023, S. 12)


Beispiel: Ein Steuerpflichtiger legt Einspruch gegen seinen Einkommensteuerbescheid ein. Das Finanzamt erkennt den Fehler an und erlässt einen Abhilfebescheid.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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