Abgrenzung
Unter Abgrenzung versteht man die Trennung und Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen der Finanzbuchhaltung zu den entsprechenden Kosten und Erlösen der Kostenrechnung. Dabei werden nur die Beträge berücksichtigt, die mit dem Betriebszweck zusammenhängen. Zeitliche, sachliche und wertmäßige Unterschiede können dabei berücksichtigt werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 1)
Beispiel: Ein Einzelhandelsunternehmen spendet 1.000 € an eine gemeinnützige Organisation. Die Spende ist zwar ein Aufwand in der Finanzbuchhaltung, gehört aber nicht zum eigentlichen Betriebszweck und wird deshalb in der Kostenrechnung nicht als Kosten berücksichtigt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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