Abgestimmtes Verhalten
- Andreas Armster

- 30. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Abgestimmtes Verhalten ist eine formlose Absprache oder Verständigung zwischen Unternehmen, mit der der Wettbewerb eingeschränkt oder Marktverhältnisse beeinflusst werden. Es ist nach § 1 GWB verboten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 1)
Beispiel: Zwei Unternehmen stimmen ihre Preise heimlich aufeinander ab, ohne einen schriftlichen Vertrag abzuschließen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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