Abfindung
- Andreas Armster

- 30. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung als Ausgleich oder Entschädigung, insbesondere bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 1)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält nach einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung von 20.000 € als Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



Kommentare