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Abbruchkosten

4. Juli
1 Min. Lesezeit

Abbruchkosten sind die Kosten, die durch den Abriss eines Gebäudes oder Gebäudeteils entstehen. Steuerlich können sie je nach Zweck des Abruchs als Betriebsausgaben oder als Herstellungskosten/Anschaffungskosten behandelt werden. (vgl. Puke 2023, S. 9 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen lässt eine alte Lagerhalle abreißen, um ein neues Betriebsgebäude zu errichten.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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