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Rang

Rang bezeichnet die Reihenfolge der Eintragungen von Grundpfandrechten (z. B. Grundschuld oder Hypothek) im Grundbuch. Er bestimmt, in welcher Reihenfolge die Gläubiger im Falle der Zwangsvollstreckung befriedigt werden. Ein erstrangiges Recht wird zuerst, ein nachrangiges erst danach berücksichtigt. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 396)


Beispiel: Ein Grundstück ist mit drei Grundschulden zu je 200.000 € belastet: eine erstrangige, eine zweitrangige und eine nachrangige. Wird das Grundstück für 450.000 € zwangsversteigert, erhält der erste Gläubiger 200.000 €, der zweite 200.000 € und der dritte nur 50.000 €.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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