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Bote

12. März
1 Min. Lesezeit

Ein Bote ist eine Person, die nur eine fremde Willenserklärung übermittelt oder entgegennimmt, ohne selbst eine eigene Willenserklärung abzugeben. (vgl. Fischer 2023, S. 118 f.)


Beispiel: Wenn eine Person eine schriftliche Kündigung eines Freundes an dessen Vermieter überbringt, ohne selbst etwas zu erklären.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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