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Öffentliche Aufgabenträger

Öffentliche Aufgabenträger sind staatliche oder öffentlich-rechtliche Institutionen, die öffentliche Aufgaben erfüllen. Dazu gehören insbesondere Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Sozialversicherungsträger und andere öffentliche Einrichtungen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 153)


Beispiel: Eine Gemeinde ist ein öffentlicher Aufgabenträger, da sie Aufgaben wie Müllabfuhr, Straßenunterhaltung oder die Bereitstellung von Schulen übernimmt.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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