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- Mittler-Modell
Im Mittler-Modell sind Umsätze zwischen Unternehmern steuerfrei, und nur Umsätze an Nichtunternehmer werden besteuert. Dies verhindert den Missbrauch des Vorsteuerabzugs. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 472) Beispiel: Angenommen, ein Großhändler verkauft Waren an einen Einzelhändler (beide sind Unternehmer). Im Mittler-Modell wird dieser Verkauf steuerfrei behandelt. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Reverse-Charge-Modell
Das Reverse-Charge-Modell verlagert die Steuerschuld von dem Verkäufer auf den Käufer der Leistung. Der Käufer verrechnet die Steuerschuld mit seinem Vorsteueranspruch, wodurch die Transaktion zwischen Unternehmen im Endeffekt steuerfrei bleibt. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 472) Beispiel: Angenommen, ein IT-Dienstleister verkauft Software an ein Unternehmen. Nach dem Reverse-Charge-Modell muss das empfangende Unternehmen die Umsatzsteuer zahlen und kann diese direkt mit seiner Vorsteuer verrechnen. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Ist-Versteuerung
Die Ist-Versteuerung bedeutet, dass die Umsatzsteuer erst dann abgeführt wird, wenn der Kunde tatsächlich bezahlt hat, und nicht schon bei Rechnungsstellung. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 472) Beispiel: Angenommen, ein Handwerker stellt im Januar eine Rechnung aus, die im April bezahlt wird. Bei der Ist-Versteuerung muss er die Umsatzsteuer erst im April an das Finanzamt abführen, wenn die Zahlung tatsächlich eingegangen ist. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Karussellgeschäfte
Karussellgeschäfte sind eine Form des Umsatzsteuerbetrugs, bei dem Waren (meist fiktiv) mehrfach zwischen Unternehmen hingeschoben und hergeschoben werden, oft auch grenzüberschreitend. Ziel ist es, Vorsteuern zu erschleichen, ohne die Umsatzsteuer korrekt abzuführen. Dieser Betrug kann den Wettbewerb verzerren, da die betrügerisch verbilligten Waren zu günstigeren Preisen angeboten werden können, wodurch ehrliche Unternehmen benachteiligt werden. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 470 f.) Beispiel: Ein Unternehmen A in Deutschland verkauft fiktiv Waren an Unternehmen B in einem anderen EU-Land ohne Umsatzsteuer. Unternehmen B verkauft die Waren zurück an ein weiteres Unternehmen C in Deutschland, das die Vorsteuer erstattet bekommt, ohne dass die Waren tatsächlich bewegt werden. Dadurch entsteht ein Vorsteuerüberhang, den die Betrüger kassieren, ohne jemals Umsatzsteuer gezahlt zu haben. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Vorumsatzabzug
Der Vorumsatzabzug ist ein Verfahren, bei dem vom Gesamtumsatz eines Unternehmens alle Umsätze für Vorleistungen und Investitionsgüter abgezogen werden. Dies bedeutet, dass nur der Wert der eigenen Wertschöpfung des Unternehmens besteuert wird. Der Vorumsatzabzug reduziert den Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Vorsteuerabzug, da er eine einfachere Berechnung und weniger Bürokratie erfordert. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 464) Beispiel: Ein Unternehmen hat einen Gesamtumsatz von 500.000 Euro. Es hat Vorleistungen und Investitionsgüter im Wert von 200.000 Euro eingekauft. Beim Vorumsatzabzug werden diese 200.000 Euro vom Gesamtumsatz abgezogen, sodass nur die verbleibenden 300.000 Euro der eigenen Wertschöpfung besteuert werden. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Einphasenbruttoumsatzsteuer
Die Einphasenbruttoumsatzsteuer bezieht sich nur auf eine einzige Stufe im Produktionsprozess und Vertriebsprozess. Das bedeutet, dass die Steuer nur auf Verkäufe einer klar abgegrenzten Stufe erhoben wird, beispielsweise auf den Großhandel. Dies verhindert Ausweichreaktionen, wie direkte Lieferungen vom Produzenten an den Einzelhandel oder Endverbraucher, die sonst die Steuer umgehen könnten. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 463) Beispiel: Angenommen, ein Großhändler verkauft Waren im Wert von 10.000 Euro an Einzelhändler und der Steuersatz beträgt 10 %, dann zahlt der Großhändler 1.000 Euro Steuer. Verkäufe auf anderen Stufen (vom Produzenten an den Großhändler oder vom Einzelhändler an Endkunden) bleiben unbesteuert. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Allphasenbruttoumsatzsteuer
Die Allphasenbruttoumsatzsteuer ist eine Steuer, die auf allen Produktionsstufen und Handelsstufen eines Gutes erhoben wird. Dies bedeutet, dass jede Transaktion, bei der das Gut den Besitzer wechselt, besteuert wird. Die Bemessungsgrundlage ist der Bruttoumsatz, also der gesamte Verkaufswert ohne Abzüge für Vorleistungen. Diese Steuerform führt zu einer kumulativen Steuerbelastung, da die Steuer auf jeder Stufe des Produktions- und Vertriebsprozesses anfällt. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 462 f.) Beispiel: Ein Hersteller verkauft Rohstoffe für 1.000 Euro an einen Produzenten und zahlt dabei 5 % Allphasenbruttoumsatzsteuer, also 50 Euro. Der Produzent verarbeitet die Rohstoffe und verkauft die fertigen Produkte für 2.000 Euro an einen Großhändler, was eine Steuer von 100 Euro (5 % von 2.000 Euro) ausmacht. Der Großhändler verkauft die Produkte für 3.000 Euro an einen Einzelhändler und zahlt 150 Euro Steuer (5 % von 3.000 Euro). Schließlich verkauft der Einzelhändler die Produkte für 4.000 Euro an die Endkunden, wobei er 200 Euro Steuer (5 % von 4.000 Euro) zahlt. Insgesamt beträgt die kumulative Steuerbelastung 500 Euro, die sich aus den Steuern auf jeder Stufe des Produktions- und Vertriebsprozesses zusammensetzt. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Allgemeine Verbrauchsteuer
Eine allgemeine Verbrauchsteuer ist eine Steuer, die auf den gesamten Konsum der privaten Haushalte und des Staates erhoben wird. Sie basiert auf dem Konzept, dass die Nettowertschöpfung (NWS) eines Unternehmens um die Investitionen bereinigt wird, sodass nur die Ausgaben für den Konsum besteuert werden. Diese Steuer kann entweder auf einer einzigen Stufe (Einphasensteuer) oder auf mehreren Stufen des Produktions- und Vertriebsprozesses (Mehrphasensteuer) erhoben werden. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 462) Beispiel: Wenn ein privater Haushalt Waren und Dienstleistungen im Wert von 10.000 Euro kauft, und die allgemeine Verbrauchsteuer beträgt 10 %, dann zahlt der Haushalt 1.000 Euro Steuer. Dies geschieht unabhängig davon, ob die Steuer in einer einzigen Phase (beim Endverkauf) oder in mehreren Phasen (bei jedem Schritt der Produktion und des Verkaufs) erhoben wird. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Nettoumsatzsteuer
Eine Nettoumsatzsteuer ist eine Steuer, die auf den Nettoumsatz eines Unternehmens erhoben wird. Das bedeutet, dass die Steuer nur auf den Wert der eigenen Wertschöpfung des Unternehmens nach Abzug der Vorleistungen berechnet wird. Im Gegensatz zur Bruttoumsatzsteuer, die auf den gesamten Umsatz erhoben wird, berücksichtigt die Nettoumsatzsteuer die Vorleistungen und besteuert nur den Wert, den das Unternehmen selbst hinzugefügt hat. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 462) Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Produkte für 10.000 Euro und hat Vorleistungen (Einkaufskosten für Materialien und Dienstleistungen) in Höhe von 4.000 Euro. Die Nettoumsatzsteuer wird auf den Nettoumsatz von 6.000 Euro (10.000 Euro - 4.000 Euro) berechnet. Bei einem Steuersatz von 10 % zahlt das Unternehmen 600 Euro Nettoumsatzsteuer. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Bruttoumsatzsteuer
Eine Bruttoumsatzsteuer ist eine Steuer, die auf den gesamten Bruttoumsatz oder den Produktionswert eines Unternehmens erhoben wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 462) Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Waren im Wert von 10.000 Euro. Bei einer Bruttoumsatzsteuer von 10 % wird die Steuer direkt auf den gesamten Umsatzbetrag erhoben. Das Unternehmen muss somit 1.000 Euro Bruttoumsatzsteuer zahlen, unabhängig von seinen eigenen Einkaufskosten oder Vorsteuern. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen müssen diese Steuer auf ihre Verkäufe berechnen und an den Staat abführen. Es gibt verschiedene Formen der Umsatzbesteuerung, die sich in ihrer Bemessungsgrundlage und Erhebungsweise unterscheiden. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 461) Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Produkte im Wert von 1.000 Euro an Kunden. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % berechnet das Unternehmen 190 Euro Umsatzsteuer, sodass der Kunde insgesamt 1.190 Euro zahlt. Das Unternehmen führt die 190 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Finanztransaktionsteuer
Die Finanztransaktionsteuer (FTT) ist eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verkehrsteuer auf Finanztransaktionen, die auf organisierten Märkten wie dem Handel mit Aktien, Anleihen, Derivaten und Währungen erhoben wird. Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der jeweiligen Transaktion. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 459) Beispiel: Ein Anleger kauft Aktien im Wert von 10.000 Euro. Bei einer Finanztransaktionsteuer von 0,1 % zahlt er 10 Euro Steuer. Verkauft er die Aktien später wieder für 10.000 Euro, fällt erneut eine Steuer von 10 Euro an. Je häufiger die Aktien gehandelt werden, desto höher wird die insgesamt gezahlte Steuer. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

