top of page

SUCHE

4108 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche

  • Prinzipien

    Prinzipien sind grundlegende Regeln, die einen mittleren Allgemeinheitsgrad aufweisen. Sie bieten eine gewisse Struktur und Orientierung für das Lehrverhalten und Lernverhalten. (vgl. Lehner 2019, S. 30) Beispiele: Vom Leichten zum Schweren, Prinzip der Anschaulichkeit Lehner, M. (2019): Didaktik. Bern: Haupt Verlag

  • Leitlinien

    Leitlinien sind allgemeine Orientierungshilfen, die in pädagogischen Kontexten verwendet werden, um das Handeln zu steuern, ohne dabei strikte Vorgaben zu machen. (vgl. Lehner 2019, S. 30) Beispiel: Fördere die Eigenständigkeit der Lernenden. Lehner, M. (2019): Didaktik. Bern: Haupt Verlag

  • Didaktische Handlungsregeln

    Didaktische Handlungsregeln sind normative Richtlinien, die festlegen, wie Lehrende ihr didaktisches Handeln in verschiedenen Lehr-/Lernsituationen gestalten sollten. Diese Regeln geben also Anweisungen dafür, wie Unterricht geplant, durchgeführt, ausgewertet und gerechtfertigt werden soll. (vgl. Lehner 2019, S. 30) Beispiel: Aktiviere die Vorkenntnisse der Lernenden, bevor neues Wissen eingeführt wird. Lehner, M. (2019): Didaktik. Bern: Haupt Verlag

  • Flipped Classroom

    Der Flipped Classroom, auch Inverted Classroom genannt, ist ein methodisches Konzept, bei dem die traditionellen Abläufe des Unterrichts umgedreht werden. Anstatt wie üblich den Lernstoff während der Unterrichtszeit zu präsentieren und danach Aufgaben zur Bearbeitung zu geben, erfolgt der Wissenserwerb bereits im Vorfeld durch online bereitgestellte Materialien, wie Videos oder Texte. Die Präsenzzeit in der Hochschule wird dann genutzt, um Fragen zu klären, Diskussionen zu führen und Aufgaben oder Übungen zu vertiefen. (vgl. Lehner 2019, S. 30) Beispiel: In einem Physikkurs schauen die Studierenden zu Hause ein Video über die Gesetze der Thermodynamik. Im anschließenden Seminar in der Hochschule diskutieren sie darüber, lösen gemeinsam Aufgaben und führen Experimente durch, um das Verständnis zu vertiefen. Lehner, M. (2019): Didaktik. Bern: Haupt Verlag

  • No-Bailout

    No-Bailout bedeutet, dass EU-Mitgliedsländer nicht füreinander haften und im Falle von finanziellen Schwierigkeiten eines Landes nicht automatisch zur finanziellen Unterstützung verpflichtet sind. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 621) Beispiel: Als Griechenland 2010 in finanzielle Schwierigkeiten geriet, gab es keinen automatischen finanziellen Beistand von anderen Euro-Ländern. Stattdessen musste Griechenland strenge Sparmaßnahmen und Reformen umsetzen, um Hilfe von der EU und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) zu erhalten. Dies verdeutlicht, dass jedes Land in der Eurozone eigenverantwortlich für seine Finanzen ist. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Common-Pool-Probleme

    Common-Pool-Probleme beziehen sich auf Situationen, in denen mehrere Akteure Zugang zu einer gemeinsamen Ressource haben, die begrenzt ist und übernutzt werden kann. In solchen Fällen haben die Akteure Anreize, ihre eigenen Interessen zu maximieren, was zu einer Übernutzung und damit zu Ineffizienzen führt. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 619 f.) Beispiel: In der EU könnten Länder dazu neigen, ihre eigenen regionalen Projekte aus einem gemeinsamen Budget zu finanzieren, um die eigenen Vorteile zu maximieren, anstatt in Projekte zu investieren, die für alle von Nutzen wären. Dies könnte dazu führen, dass Gelder ineffizient verwendet werden, beispielsweise wenn eine Forschungseinrichtung an einem Standort gegründet wird, der regionalen Interessen dient, jedoch insgesamt nicht optimal für die Forschungslandschaft ist. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Bündisches Prinzip

    Das bündische Prinzip besagt, dass im Falle eines Haushaltsnotstands eines Bundeslandes die Gesamtheit der Gebietskörperschaften, insbesondere der Bund, unter Umständen verpflichtet sein könnte, finanziell einzuspringen und das Land zu unterstützen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 608) Beispiel: Angenommen, ein Bundesland hat seinen Haushalt stark überschuldet und steht kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Statt strikte Sparmaßnahmen zu ergreifen, hofft es darauf, dass der Bund und andere Länder im Rahmen des bündischen Prinzips finanziell einspringen und helfen, die Schulden zu tilgen. Diese Erwartung kann dazu führen, dass das Land weniger Anstrengungen unternimmt, seine Ausgaben selbst zu kontrollieren. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Mischfinanzierung

    Mischfinanzierung bezeichnet eine Situation, in der verschiedene Regierungsebenen (z. B. Bund und Länder) gemeinsam für die Finanzierung bestimmter Aufgaben verantwortlich sind.  (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 604) Beispiel: Angenommen, der Bund und die Länder finanzieren gemeinsam den Ausbau einer Autobahn, die durch mehrere Bundesländer verläuft. Obwohl der Bau von Autobahnen eigentlich in die Zuständigkeit des Bundes fällt, beteiligen sich die Länder an den Kosten, weil die Autobahn auch für die regionale Wirtschaft und den Verkehr von großer Bedeutung ist. Dies ist ein Beispiel für Mischfinanzierung. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Steuerautonomie

    Steuerautonomie bezeichnet die Fähigkeit einer Gebietskörperschaft (z. B. Länder oder Kommunen), eigenständig über die Erhebung und Gestaltung von Steuern zu entscheiden. Dies umfasst die Kompetenz, sowohl die Steuerarten als auch die Steuersätze festzulegen und anzupassen, um die benötigten Einnahmen für öffentliche Aufgaben zu generieren. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 601) Beispiel: Angenommen, eine Stadt hat die Autonomie, die Höhe ihrer Gewerbesteuer selbst festzulegen. Wenn die Stadt beschließt, den Steuersatz zu senken, um Unternehmen anzuziehen, und dadurch mehr Einnahmen generiert, nutzt sie ihre Steuerautonomie effektiv, um ihre Finanzlage und Wirtschaft zu stärken. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Bundesergänzungszuweisungen

    Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) sind finanzielle Mittel, die der Bund in Deutschland an finanzschwache Länder vergibt, um deren verbleibende Finanzschwäche nach dem Länderfinanzausgleich weiter abzubauen. Sie kombinieren vertikale Transfers mit horizontaler Ausgleichswirkung. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 593) Beispiel: Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Vertikaler Finanzausgleich

    Vertikaler Finanzausgleich ist ein Verfahren, bei dem finanzielle Mittel zwischen unterschiedlichen staatlichen Ebenen, wie Bund und Ländern oder Ländern und Gemeinden, umverteilt werden. Dieser Ausgleich zielt darauf ab, die finanzielle Leistungsfähigkeit der unteren Verwaltungsebenen zu stärken, sodass sie ihre Aufgaben effektiv erfüllen können. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 590) Beispiel: Angenommen, der Bund stellt Mittel für die Länder bereit, um regionale Disparitäten auszugleichen. Bayern und Sachsen erhalten finanzielle Unterstützung vom Bund. Diese Mittel werden dann in Bayern verwendet, um die finanzielle Ausstattung verschiedener Städte und Gemeinden auszugleichen. Ebenso verteilt Sachsen die Mittel innerhalb seines Bundeslandes, um sicherzustellen, dass ärmere Gemeinden genauso gut ausgestattet sind wie reichere Gemeinden. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Horizontaler Finanzausgleich

    Horizontaler Finanzausgleich ist ein Verfahren zur Verringerung von Unterschieden in der Finanzkraft der einzelnen Bundesländer. Obwohl es eine bestimmte Aufteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern gibt, können dennoch erhebliche Unterschiede in der finanziellen Ausstattung der Länder bestehen. Ziel des horizontalen Finanzausgleichs ist es, steuerschwache Länder finanziell so zu unterstützen, dass sie ihre Aufgaben ähnlich wie der Durchschnitt aller Bundesländer erfüllen können. Dabei werden sowohl die Finanzkraft als auch der Finanzbedarf der Gemeinden berücksichtigt. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 590) Beispiel: Angenommen, ein wirtschaftlich starkes Bundesland wie Bayern hat deutlich höhere Steuereinnahmen pro Einwohner als ein wirtschaftlich schwächeres Bundesland wie Sachsen-Anhalt. Der horizontale Finanzausgleich sorgt dafür, dass ein Teil der Steuereinnahmen von Bayern an Sachsen-Anhalt fließt, um die finanziellen Unterschiede auszugleichen und sicherzustellen, dass Sachsen-Anhalt seine öffentlichen Aufgaben angemessen erfüllen kann. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

bottom of page