Produkt
- Andreas Armster
- vor 11 Stunden
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Ein Produkt nach § 2 ProdHaftG ist jede bewegliche Sache sowie Elektrizität, einschließlich gebrauchter oder bearbeiteter Waren. Durch Einbau unbeweglich gewordene Teile (z. B. Kabel im Gebäude) gelten weiterhin als Produkt. Nach herrschender Meinung zählen auch Software sowie landwirtschaftliche und natürliche Erzeugnisse dazu. Damit umfasst der Produktbegriff nahezu alle beweglichen Gegenstände des modernen Wirtschaftslebens. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 347)
Beispiele: Wasserkocher, Bauklötze, Bohrmaschine, Fenster, Milch, Herzschrittmacher
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
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