Finanzmonopol
- Andreas Armster

- 14. Juni
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Ein Finanzmonopol ist das ausschließliche Recht des Staates, bestimmte Waren oder Dienstleistungen herzustellen oder zu vertreiben, um Einnahmen zu erzielen oder wirtschaftspolitische Ziele zu verfolgen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 67 f.)
Beispiel: Das frühere Branntweinmonopol in Deutschland gab dem Staat das alleinige Recht, bestimmte Bereiche der Branntweinwirtschaft zu kontrollieren und daraus Einnahmen zu erzielen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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