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- Führungstechnik
Führungstechnik bezeichnet Instrumente, die den Führungsprozess erleichtern und verbessern. Dazu gehören Planungstechniken, Realtechniken (z. B. PC und Software) und Kontrolltechniken (z. B. Kennzahlensysteme). (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.) Beispiel: Eine Führungskraft nutzt eine Planungssoftware, um Aufgaben und Termine für ein Projekt festzulegen. Anschließend überprüft sie mithilfe von Kennzahlen, ob das Projekt planmäßig vorankommt. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Führungsphilosophie
Die Führungsphilosophie ist die grundlegende Haltung eines Unternehmens oder einer Person zur Führung, die durch Moralvorstellungen und Wertvorstellungen geprägt ist. Sie beeinflusst, welche Führungsmodelle und Führungsstile gewählt werden und wird meist in Führungsgrundsätzen festgehalten. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen legt großen Wert auf soziale Verantwortung. Deshalb führen die Vorgesetzten ihre Mitarbeiter kooperativ, beziehen sie in Entscheidungen ein und fördern ihre Eigenverantwortung. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Führungsmodelle
Führungsmodelle sind Modelle, Konzepte oder Prinzipien der Führung, die festlegen, welche Ziele verfolgt und welche Mittel zur Führung eingesetzt werden. Sie beeinflussen den Führungsstil und sind nach dem situativen Ansatz von der jeweiligen Situation des Unternehmens abhängig. Es gibt daher kein Führungsmodell, das für alle Unternehmen gleichermaßen optimal ist. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.) Beispiele: Management by Exception, Management by Delegation, Management by Results Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Führungskraft
Eine Führungskraft ist eine Person, die Führungsaufgaben und Führungsfunktionen in einem Unternehmen wahrnimmt und bestimmte Führungseigenschaften erfüllt. Dazu zählen beispielsweise Vorstände, Direktoren, Geschäftsführer oder Meister. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.) Beispiel: Ein Meister in einem Produktionsbetrieb leitet ein Team von 15 Mitarbeitern, verteilt die Aufgaben, kontrolliert die Arbeit und sorgt dafür, dass die Produktionsziele erreicht werden. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Führungsgrundsätze
Führungsgrundsätze sind schriftlich festgelegte Regeln zur Führungsphilosophie und zum Führungsmodell eines Unternehmens. Sie sollen den Mitarbeitern bekannt sein, machen den Führungsstil transparent und können als Grundlage für die Beurteilung von Führungskräften dienen. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen legt als Führungsgrundsatz fest: „Führungskräfte beziehen ihre Mitarbeiter in wichtige Entscheidungen ein und geben regelmäßig Feedback.“ Dadurch wissen die Mitarbeiter, welches Führungsverhalten von ihren Vorgesetzten erwartet wird. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Führungsfunktionen
Führungsfunktionen sind die Aufgaben, die der Führung eines Unternehmens und seiner Mitarbeiter zugeordnet werden. Die vier zentralen Funktionen sind Ziele vorgeben, koordinieren, informieren und motivieren sowie das Unternehmen nach außen vertreten. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.) Beispiel: Eine Geschäftsführerin gibt das Ziel vor, den Umsatz im nächsten Jahr um 10 % zu steigern. Sie koordiniert dafür die Abteilungen, informiert und motiviert die Mitarbeiter und vertritt das Unternehmen gegenüber wichtigen Geschäftspartnern. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Führungsethik
Die Führungsethik ist die Lehre vom sittlich guten und richtigen Führungsverhalten. Sie beschäftigt sich damit, wie Führungskräfte gegenüber Mitarbeitern und der Unternehmensumwelt moralisch verantwortlich handeln, z. B. durch soziale, ökologische und gesellschaftliche Verantwortung. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen stellt fest, dass seine Produktion die Umwelt stark belastet. Die Geschäftsführung entscheidet sich, umweltfreundlichere Produktionsverfahren einzuführen, obwohl diese zunächst teurer sind. Damit übernimmt sie ökologische Verantwortung und handelt nach ethischen Führungsgrundsätzen. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Führungseigenschaften
Führungseigenschaften sind persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten, die eine Führungskraft für die Ausübung einer Führungsposition qualifizieren können. Dazu zählen z.B. Belastbarkeit, Intelligenz, Urteilsfähigkeit, Integrität, Selbstbeherrschung, Kreativität, Überzeugungskraft und Verantwortungsbewusstsein. Nach dem situativen Ansatz gibt es jedoch nicht die eine Kombination von Eigenschaften, die in jeder Führungssituation optimal ist. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.) Beispiel: Der Leiter eines Produktionsbetriebs stellt fest, dass eine wichtige Maschine ausgefallen ist und sich dadurch die Auslieferung verzögert. Er bleibt belastbar, entscheidet schnell über eine alternative Produktion und übernimmt Verantwortung für die Entscheidung. Dadurch kann er den Produktionsausfall möglichst gering halten. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Frühwarnsysteme
Frühwarnsysteme sind Planungstechniken, mit denen unternehmensgefährdende Probleme frühzeitig erkannt werden sollen. Dazu werden messbare Indikatoren und Schwellenwerte festgelegt, die bei kritischen Entwicklungen ein Frühwarnsignal auslösen. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen beobachtet die Mitarbeitermotivation. Sinkt sie über mehrere Monate deutlich, kann das Frühwarnsystem ein Signal geben, damit das Unternehmen rechtzeitig Maßnahmen gegen steigende Fehlzeiten oder Personalkosten einleitet. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Fristigkeit
Fristigkeit bezeichnet entweder den rechtlich maßgeblichen Zeitpunkt bzw. eine Frist für Handlungen und Rechtsgeschäfte oder den Zeitraum (Laufzeit), auf den sich eine Planung, Kontrolle, Analyse oder Dienstleistung bezieht. Dabei wird häufig zwischen kurzfristig, mittelfristig und langfristig unterschieden. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen nimmt einen Kredit mit einer Laufzeit von 5 Jahren auf. Die Fristigkeit des Kredits ist damit langfristig. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Freizeichnungsklausel
Eine Freizeichnungsklausel ist eine Bestimmung in einem Vertrag, durch die ein Anbieter seine Haftung oder Leistung ausschließt, begrenzt oder von einer Bedingung abhängig macht. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.) Beispiel: Ein Verkäufer vereinbart: „Keine Gewähr für die Ware.“ Damit versucht er, seine Haftung für Mängel auszuschließen. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv
- Freiverkehr
Der Freiverkehr ist ein Börsenmarktsegment für Wertpapiere, die nicht zum Regulierten Markt zugelassen sind. Die Kurse werden von freien Maklern festgelegt, und der Handel kann teilweise auch außerhalb der offiziellen Börsenzeiten stattfinden. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.) Beispiel: Ein Unternehmen möchte seine Wertpapiere handeln lassen, erfüllt aber nicht die Voraussetzungen für den Regulierten Markt. Die Wertpapiere können dann im Freiverkehr gehandelt werden, wobei ein freier Makler den Kurs festlegt. Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv


