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- Tranchenmodell
Beim Tranchenmodell wird der gesamte Strombedarf nicht zu einem einzigen Zeitpunkt, sondern in mehreren Teilmengen (Tranchen) zu unterschiedlichen Zeitpunkten beschafft. Dadurch verteilt sich das Preisrisiko auf mehrere Beschaffungszeitpunkte, und der durchschnittliche Beschaffungspreis ergibt sich aus den einzelnen Tranchenpreisen. (vgl. Linnemann 2024, S. 230) Beispiel: Ein Stadtwerk benötigt für das Jahr 2027 insgesamt 10 GWh Strom. Statt alles an einem Stichtag zu kaufen, beschafft es jeweils 2,5 GWh in vier Tranchen: eine im Frühjahr 2025, eine im Herbst 2025, eine im Frühjahr 2026 und eine im Herbst 2026. Der Endpreis für 2027 ergibt sich aus dem Durchschnitt der vier Einkaufspreise und schwankt dadurch weniger stark als bei einem einmaligen Kauf. Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Stichtagsbeschaffung
Bei der Stichtagsbeschaffung (Festpreismodell) wird der gesamte Strombedarf eines Unternehmens zu einem festen Preis an einem einzigen Stichtag für die komplette Vertragslaufzeit eingekauft. Dadurch besteht hohe Planungssicherheit, allerdings auch ein hohes Preisrisiko, da spätere Preissenkungen nicht genutzt werden können. (vgl. Linnemann 2024, S. 230) Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen kauft am 1. Januar seinen gesamten Strombedarf für die nächsten zwei Jahre zu einem festen Preis von 30 ct/kWh ein. Sinkt der Strompreis im Laufe der Zeit, profitiert das Unternehmen nicht davon, hat dafür aber über die gesamte Laufzeit konstante und planbare Stromkosten. Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Stromhandelsprodukte
Stromhandelsprodukte sind standardisierte oder individuelle Vertragsformen, mit denen elektrische Energie zu festgelegten Preisen, Mengen und Zeiträumen gehandelt wird. Dazu zählen insbesondere Forwards (bilaterale Lieferverträge), Futures (börsengehandelte Termingeschäfte mit Preisabsicherung) und Optionen (Rechte zum Kauf oder Verkauf von Strom), sowie zeitlich strukturierte Produkte wie Base-Produkte, Peak-Produkte und Off-Peak-Produkte zur Abdeckung unterschiedlicher Lastprofile. (vgl. Linnemann 2024, S. 227 ff.) Beispiel: Ein Energieversorger kauft an der Strombörse ein Base-Jahresprodukt über 1 MW. Damit erhält er das ganze Jahr über, an jedem Tag und zu jeder Stunde, konstant Strom zu einem vorher festgelegten Preis, um seine Haushaltskunden zuverlässig zu versorgen. Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Energiehändler
Ein Energiehändler ist ein Unternehmen oder eine Person, die Strom oder Gas an Börsen oder im bilateralen Handel kauft und verkauft, entweder im eigenen Namen oder im Auftrag von Kunden, um Energie bedarfsgerecht zu beschaffen, zu vermarkten oder Preisrisiken abzusichern. (vgl. Linnemann 2024, S. 224 f.) Beispiel: Ein Stadtwerk kauft als Energiehändler Strom an der Strombörse ein und verkauft ihn anschließend in festen Tarifen an seine Haushaltskunden weiter. Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Symmetrische Marktprämie
Die symmetrische Marktprämie ist ein Fördermodell für EE-Anlagen, bei dem sowohl Mindererlöse als auch Mehrerlöse gegenüber einem festgelegten Referenzwert ausgeglichen werden. Liegt der Börsenstrompreis unter dem Referenzwert, erhält der Anlagenbetreiber eine Ausgleichszahlung; liegt er darüber, müssen die Mehrerlöse ganz oder teilweise an ein Förderkonto (z. B. EEG-Konto) abgeführt werden. Ziel ist es, Risiken fair zu verteilen, Übergewinne zu begrenzen und Anreize für marktorientierte Vermarktung (z. B. PPAs) zu setzen. (vgl. Linnemann 2024, S. 220 f.) Beispiel: Ein Windpark hat einen Referenzwert von 8 ct/kWh. Liegt der Börsenpreis in einem Monat bei 6 ct/kWh, erhält der Betreiber 2 ct/kWh als Ausgleich. Steigt der Börsenpreis auf 10 ct/kWh, muss der Betreiber die 2 ct/kWh Mehrerlös an das EEG-Konto abführen. Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Contracts for Difference
Contracts for Difference (CfD) sind Differenzverträge, bei denen zwischen Erzeuger und Abnehmer ein fester Referenzpreis (Strike Price) für Strom vereinbart wird. Liegt der Marktpreis unter diesem Referenzpreis, erhält der Erzeuger die Differenz ausgezahlt; liegt der Marktpreis darüber, zahlt der Erzeuger die Differenz zurück. Dadurch werden Einnahmen für Erzeuger und Kosten für Abnehmer planbarer und Preisschwankungen am Strommarkt abgefedert. (vgl. Linnemann 2024, S. 217 ff.) Beispiel: Ein Windparkbetreiber schließt einen CfD mit einem Staat oder Energieabnehmer zu 60 €/MWh ab. Liegt der Börsenstrompreis in einem Monat bei 50 €/MWh, erhält der Betreiber 10 €/MWh Ausgleichszahlung. Steigt der Börsenpreis auf 70 €/MWh, muss der Betreiber 10 €/MWh an den Vertragspartner zurückzahlen. Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Power Purchase Agreement
Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein langfristiger Stromabnahmevertrag zwischen einem Stromerzeuger (z. B. Betreiber einer Wind- oder PV-Anlage) und einem Abnehmer (z. B. Industrieunternehmen), in dem Preis, Menge und Laufzeit der Stromlieferung festgelegt sind. PPAs werden häufig für EEG-freie Neuanlagen oder ausgeförderte Bestandsanlagen genutzt und können als physische PPAs (mit tatsächlicher Stromlieferung) oder virtuelle PPAs (reiner finanzieller Ausgleich ohne physische Lieferung) ausgestaltet sein. (vgl. Linnemann 2024, S. 212 ff.) Beispiel: Ein Industrieunternehmen schließt mit dem Betreiber eines neuen Solarparks einen 10-jährigen PPA ab und kauft den erzeugten Strom zu einem festen Preis von 6 ct/kWh. Der Solarpark speist den Strom ins öffentliche Netz ein, und das Unternehmen erhält die entsprechende Strommenge bilanziell zu diesem vereinbarten Preis. Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Technologieneutrale Ausschreibung
Eine technologieneutrale Ausschreibung ist ein Förderverfahren, bei dem unterschiedliche erneuerbare Erzeugungstechnologien gemeinsam um ein festgelegtes Ausschreibungsvolumen konkurrieren. Den Zuschlag erhalten die wirtschaftlichsten Projekte unabhängig von der Technologie, um eine effiziente Systemintegration und Netzintegration zu fördern. (vgl. Linnemann 2024, S. 206) Beispiel: Bei einer technologieneutralen Ausschreibung schreibt die Bundesnetzagentur 500 MW Fördervolumen aus. Sowohl Windparks an Land als auch große Photovoltaik-Freiflächenanlagen geben Gebote ab. Ein Windpark mit 6,2 ct/kWh und eine PV-Anlage mit 6,0 ct/kWh erhalten den Zuschlag, während teurere Gebote anderer Projekte unabhängig von der Technologie nicht berücksichtigt werden. Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Innovationsausschreibung
Die Innovationsausschreibung ist ein spezielles EEG-Ausschreibungsmodell, bei dem innovative Kombinationen erneuerbarer Energien (z. B. Wind + PV, PV + Speicher oder EE + Wasserstoff) gefördert werden. Ziel ist es, systemdienliche und netzentlastende Anlagenkonzepte zu fördern, die über klassische Einzelanlagen hinausgehen. (vgl. Linnemann 2024, S. 206 f.) Beispiel: Ein Betreiber plant einen Solarpark mit Batteriespeicher und bietet dieses kombinierte Projekt in einer Innovationsausschreibung an. Der Speicher nimmt mittags überschüssigen Solarstrom auf und gibt ihn abends wieder ab, wodurch das Stromnetz entlastet wird. Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Ausschreibungsmodell
Das Ausschreibungsmodell ist ein Förderverfahren, bei dem Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen in einem wettbewerblichen Bieterverfahren die Höhe ihrer staatlichen Förderung anbieten. Den Zuschlag erhalten die Projekte mit den niedrigsten Fördergeboten, bis das festgelegte Ausschreibungsvolumen erreicht ist; die bezuschlagten Anlagen werden anschließend über das Marktprämienmodell gefördert. (vgl. Linnemann 2024, S. 200 ff.) Beispiel: Ein Projektierer bietet in einer EEG-Ausschreibung für eine Windenergieanlage eine Förderung von 6,2 ct/kWh an. Da dieses Gebot zu den günstigsten gehört und das Ausschreibungsvolumen noch nicht ausgeschöpft ist, erhält die Anlage den Zuschlag und bekommt für 20 Jahre den Börsenstrompreis plus die vereinbarte Marktprämie bis zu den 6,2 ct/kWh. Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Gleitende Marktprämienmodell
Das gleitende Marktprämienmodell ist ein Fördermechanismus nach dem EEG, bei dem Betreiber von EE-Anlagen ihren Strom selbst (oder über einen Direktvermarkter) am Markt verkaufen und zusätzlich eine Marktprämie erhalten. Diese gleicht die Differenz zwischen dem erzielten Marktpreis und einem gesetzlich festgelegten Referenzwert (anzulegender Wert) aus und wird regelmäßig neu berechnet, sodass sich die Förderung an die Marktentwicklung anpasst. (vgl. Linnemann 2024, S. 195 ff.) Beispiel: Ein Betreiber einer 500-kW-Photovoltaikanlage verkauft seinen Strom über einen Direktvermarkter an der Strombörse und erhält dafür im Monat durchschnittlich 6 ct/kWh. Der nach EEG festgelegte anzulegende Wert liegt bei 10 ct/kWh. Die Differenz von 4 ct/kWh bekommt der Betreiber als gleitende Marktprämie vom Netzbetreiber ausgezahlt, sodass sich insgesamt wieder 10 ct/kWh Erlös ergeben. Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien
- Feste Einspeisevergütung
Die feste Einspeisevergütung ist ein Förderinstrument des EEG, bei dem Betreiber von EE-Anlagen für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum (in der Regel 20 Jahre) einen festen Vergütungssatz erhalten; unabhängig vom aktuellen Börsenstrompreis. Ziel ist es, Investitionssicherheit zu schaffen und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. (vgl. Linnemann 2024, S. 194 f.) Beispiel: Ein Hausbesitzer betreibt eine Photovoltaikanlage mit 8 kW Leistung. Für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde erhält er 20 Jahre lang eine feste Einspeisevergütung von z. B. 8 ct/kWh. Auch wenn der Strompreis an der Börse schwankt, bekommt er immer diesen festen Betrag vom Netzbetreiber ausgezahlt. Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien


