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Zündwarenmonopol

Das Zündwarenmonopol war ein staatliches Finanzmonopol, bei dem die Herstellung von Zündwaren (z. B. Streichhölzern) staatlich geregelt und monopolisiert war. Es wurde 1983 aufgehoben. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 239)


Beispiel: Früher durften Streichhölzer nur im Rahmen des staatlichen Zündwarenmonopols hergestellt und vertrieben werden.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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