Vollständig integrierter Energiebinnenmarkt
- Andreas Armster

- 25. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt bezeichnet das Ziel der EU, die nationalen Energiemärkte zu einem gemeinsamen europäischen Markt zu verbinden, in dem Energie grenzüberschreitend gehandelt und über vernetzte Stromnetze und Gasnetze effizient transportiert werden kann. (vgl. Linnemann 2024, S. 18)
Beispiel: Der grenzüberschreitende Stromhandel, bei dem Strom aus Windparks in Dänemark über internationale Leitungen nach Deutschland oder in andere EU-Staaten geliefert wird.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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