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Verpflichtungsermächtigung

28. Juni
1 Min. Lesezeit

Eine Verpflichtungsermächtigung ist die Erlaubnis, bereits im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen für Ausgaben in zukünftigen Haushaltsjahren einzugehen. Sie wird vor allem für mehrjährige Projekte genutzt. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 227)


Beispiel: Der Staat schließt einen mehrjährigen Vertrag für den Bau einer Autobahn ab, obwohl die Zahlungen erst in den kommenden Jahren erfolgen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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