Die Vermögensteuer ist eine Steuerart, die entweder das gesamte Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person (Subjektsteuer) oder bestimmte Vermögensobjekte (Objektsteuer) unabhängig von den persönlichen Einkommensverhältnissen besteuert. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 449)
Beispiel: Angenommen, eine Person besitzt eine Immobilie im Wert von 1.000.000 Euro. Die Vermögensteuer beträgt 1 % des Immobilienwerts pro Jahr. Somit müsste die Person jährlich 10.000 Euro als Vermögensteuer zahlen.
Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:
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