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Verfügbarkeitsäquivalenz

Verfügbarkeitsäquivalenz bedeutet, dass bei der Bewertung die Liquidität von Erträgen oder Cashflows mit der Liquidität des verwendeten Diskontierungszinssatzes übereinstimmen muss. Unterschiedlich leicht oder schwer liquidierbare Vermögenswerte werden durch Abschläge oder Zuschläge berücksichtigt. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 197 f.)


Beispiel: Wird der Cashflow einer GmbH (schwerer verkäuflich) mit den Eigenkapitalkosten einer börsennotierten AG (leicht verkäuflich) diskontiert, wird ein Verfügbarkeitsabschlag auf den Cashflow vorgenommen, um die unterschiedliche Liquidität auszugleichen.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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