Verdeckte Gewinnausschüttung
- Andreas Armster

- 23. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine verdeckte Vorteilsgewährung einer Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter, die den Gewinn mindert und durch das Gesellschaftsverhältnis (nicht durch eine angemessene Gegenleistung) veranlasst ist. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 136 f.)
Beispiel: Eine GmbH zahlt ihrem Gesellschafter ein Gehalt von 200.000 €, obwohl nur 100.000 € angemessen wären. Der überhöhte Teil von 100.000 € gilt als verdeckte Gewinnausschüttung, da er nicht fremdüblich ist.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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