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Validität

Validität bedeutet, dass ein Auswahlverfahren tatsächlich das misst, was es messen soll – also z. B. den späteren beruflichen Erfolg zuverlässig vorhersagt. Ein Verfahren ist umso valider, je besser die aus ihm gezogenen Schlüsse zutreffen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 247 ff.)


Beispiel: Validität zeigt sich zum Beispiel, wenn ein Intelligenztest tatsächlich die Fähigkeit eines Bewerbers misst, komplexe Probleme zu lösen, und somit den späteren Berufserfolg vorhersagt.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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