Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
- Andreas Armster

- 20. Apr.
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Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht liegt vor, wenn eine natürliche Person in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und deshalb ihr weltweites Einkommen in Deutschland versteuern muss. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 19)
Beispiel: Eine natürliche Person wohnt in Berlin und erzielt zusätzlich Mieteinnahmen aus Spanien. Sie muss alle Einkünfte (auch aus Spanien) in Deutschland versteuern.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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