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Thesaurierungsbegünstigung

Die Thesaurierungsbegünstigung ist eine steuerliche Regelung, bei der nicht entnommene Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, solange sie im Unternehmen verbleiben. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 123)


Beispiel: Ein Einzelunternehmer erzielt einen Gewinn von 100.000 € und entnimmt ihn nicht, sondern lässt ihn im Betrieb. Auf Antrag wird dieser Gewinn nicht mit dem normalen Einkommensteuersatz, sondern nur mit 28,25 % besteuert. Dadurch bleibt mehr Geld im Unternehmen für Investitionen.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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